Die festgelegten Größen eines Kompaktbriefes sind auf das Gewicht, die Breite, die Länge und die Höhe festgelegt. Des Weiteren darf ein Kompaktbrief nicht in quadratischer Form verschickt werden.
Die Vorgabe der Post ist hierbei eine klare rechteckige Form vorbei die längste Seite mindesten 1,4x so groß sein muss wie die kürzeste Seite.
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